Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Datum ergänzen
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§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die von evecta angebotenen Dienstleistungen zur Bearbeitung und Abwehr von Transportschadens- und Regressfällen zwischen evecta (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Die Leistungen richten sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (insbesondere Frachtführer, Speditionen und Transportversicherer).
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§ 2 Vertragspartner
Vertragspartner des Auftraggebers ist Dirk Syrbe, Rechtsanwalt, Weinsberger Str. 23, 74235 Erlenbach (weitere Angaben siehe Impressum). Firmierung/Rechtsform final festlegen.
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§ 3 Leistungsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer übernimmt die Prüfung eingehender Haftbarmachungen und Regressforderungen sowie die Erstellung und Führung des zugehörigen Schriftverkehrs mit dem Ziel, die Inanspruchnahme des Auftraggebers als Frachtführer abzuwehren oder zu mindern. Die rechtliche Bearbeitung erfolgt anwaltlich.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftrags- bzw. Mandatsvereinbarung. Leistungspakete/Umfang konkretisieren.
(3) Der Auftragnehmer schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden, nicht den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs (z. B. die vollständige Abwehr einer Forderung).
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§ 4 Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers bzw. durch Aufnahme der Tätigkeit nach Übergabe eines Falls zustande. Ablauf des Vertragsschlusses final beschreiben.
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§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer die zur Bearbeitung erforderlichen Unterlagen (insbesondere die Haftbarmachung, Frachtbrief/Frachtdokumente sowie vorhandenen Schriftwechsel) vollständig und rechtzeitig.
(2) Der Auftraggeber steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Angaben und Unterlagen ein und benennt einen zuständigen Ansprechpartner.
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§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Preismodell (z. B. Pauschale je Fall / Monatspauschale / anwaltliche Vergütung nach RVG) festlegen.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer / inkl. — festlegen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von Zahlungsziel ohne Abzug zur Zahlung fällig.
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§ 7 Fristen und Bearbeitung
Der Auftragnehmer bearbeitet übergebene Fälle mit der gebotenen Eile, um fristgebundene Reaktionen (insbesondere die Zurückweisung von Haftbarmachungen) rechtzeitig zu ermöglichen. Voraussetzung ist die rechtzeitige und vollständige Übergabe der Unterlagen gemäß § 5. Etwaige Reaktions-/Servicezeiten festlegen.
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§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Die im Rahmen der Bearbeitung bekannt gewordenen Informationen werden vertraulich behandelt. Soweit die Bearbeitung anwaltlich erfolgt, unterliegt sie der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 43 a BRAO, § 203 StGB).
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung (ergänzen).
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§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Haftungshöchstbetrag / Bezug zur Berufshaftpflicht festlegen.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Regelungen — insbesondere die berufsrechtlichen Haftungsregelungen für Rechtsanwälte — bleiben unberührt.
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§ 10 Laufzeit und Kündigung
Beauftragungen können einzelfallbezogen / als Dauerschuldverhältnis — festlegen erfolgen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungsfristen ergänzen.
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§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist — soweit der Auftraggeber Kaufmann ist — Gerichtsstand festlegen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.